AirBnB

Airbnb ist die weltweit führende Plattform im Online-Vermietungsmarkt. Das Unternehmen wurde 2008 in San Franciso gegründet und weist bis dato eine erstaunliche Wachstumsgeschichte auf. In der Anfangsphase des Unternehmens fokussierten sich die Gründer von Airbnb auf Events, bei denen alternative Übernachtungen knapp waren. Während sich das damalige Start-up-Unternehmen mit Müsliboxen finanzierte, kam in weiterer Folge das Gründerzentrum Y Combinator hinzu. Auf dem Weg zur größten Unterkunftsplattform hat Airbnb (mithilfe der Investorengelder) einige Unternehmen aufgekauft, um die Marktanteile zu erhöhen. Im Jahr 2011 übernahm Airbnb um etwa 100 Millionen US-Dollar die in Hamburg gegründete Unterkunftsplattform Accoleo. Damit verbunden war auch die erste Niederlassung außerhalb der USA.[1]

 

Nachdem im Laufe des Jahres 2012 Büros in Spanien, Frankreich, Italien, Dänemark, Russland und Brasilien eröffnet wurden, kam es in diesem Jahr auch zum Kauf des britischen Bettenportals Crashpadder. Das Unternehmen hat seine 7.000 Gastgeber aus 100 Ländern an Airbnb übergeleitet. Damit wurde Airbnb zum globalen Marktführer der Online-Vermietungsvermittlung.[2]

 

All diese Tätigkeiten führten dazu, dass das Unternehmen im Laufe der letzten acht Jahre einen immensen Wachstumsschub aufweisen konnte. Die Gästeanzahl stieg im Sommer 2015 weltweit auf fast 17 Millionen Gäste (Sommer 2010: 47.000 Gäste).[3] Allein in den USA steuerte Airbnb im Laufe der letzten sieben Jahre zur Einkommenssteigerung der Vermieter etwa 3,2 Milliarden US-Dollar bei. Airbnb hatte laut Eigenangabe bisher mehr als 60 Millionen Gäste, bietet derzeit in mehr als 34.000 Städten und in über 190 Ländern dieser Welt Unterkunftsvermittlungen. Zurzeit werden weltweit über 2 Millionen Inserate über Airbnb vermittelt.[4] Unter der Annahme einer durchschnittlichen Übernachtung pro Wohneinheit von 100 US-Dollar, kommt man im Jahr 2014 auf ein Gesamtbuchungsvolumen in Höhe von fast 4 Milliarden US-Dollar.[5] Bei Berücksichtigung einer 11%gien Vermittlungsgebühr errechnete die Investmentbank Piper für Airbnb im Jahr 2014 Umsätze in Höhe von etwa 436 Millionen US-Dollar.

 

Im Hinblick auf die Situation in Berlin hat der Fachbereich Design an der FH Potsdam eine umfassende Datenwebsite mit dem Namen „AIRBNB vs. BERLIN“ veröffentlicht. Die Daten wurden am 11. Jänner 2015 bzw. am 25. Februar 2015 abgefragt.[6] Sie zeigen, dass trotz Einführung des Zweckentfremdungsverbots, Wohnungen bei Airbnb – oft nicht ganz legal – gewerblich vermietet werden. Mit dem ursprünglichen Gedanken der Plattform, das Teilen von nicht genütztem Wohnraum mit Besuchern zu ermöglichen, hat das oft nicht mehr viel zu tun. 10 Prozent der Airbnb-Vermieter haben mehr als ein Zimmer bzw. eine Wohnung in Berlin angeboten. Daraus kann geschlossen werden, dass die Plattform durchaus von Personen benutzt wird, die deutliche Gewinnabsichten haben. Die Erfahrungen der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin haben gezeigt[7], dass über die Onlinerecherche auf den Plattformen kaum verwertbare Informationen zu Vermietern erlangt werden können, da die Nutzer von Internet-Vermietungsplattformen zum Teil die Möglichkeit haben, ihre Zimmer/Wohnungen/Häuser mittels Pseudonymen anzubieten.

 

Da in erster Linie eine Besteuerung der Vermietungsvorgänge angestrebt wird, sind die Vermittlungsplattformen nach deutschem Steuerrecht vielmehr als andere (dritte) Personen gemäß § 93 AO zur Auskunft verpflichtet, sofern dem Auskunftsersuchen der Steuerverwaltung ein konkreter Sachverhalt im Einzelfall zugrunde liegt.

 

Mit dem Trend des „Pseudo-Sharing“ entstehen je nach Region und Nation verschiedene Herausforderungen, die sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingeschätzt werden können. Diese Probleme betreffen beispielsweise mögliche negative Effekte auf dem Wohnungsmarkt. Im Hinblick auf steuerliche Regularien und Informationen bietet die Website von Airbnb nur sehr allgemeine Informationen, welche Steuern Gastgeber möglicherweise zu bezahlen haben. Es wird die Kommunalsteuer, die Mehrwertsteuer sowie die US-Einkommenssteuer namentlich erwähnt. Bei spezifischeren Fragen wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren. [8] Für die einzelnen Länder und Städte kommt durch die zunehmende „Plattformisierung“ zudem auch ein Veränderungsbedarf für betroffene Gesetze hinzu. In Bezug auf Steuern und Abgaben wird kritisiert, dass die jeweiligen Behörden aufgrund datenschutzrechtlicher Barrieren ihre Kontrolltätigkeit nicht im vollen Ausmaß durchführen können. In dieser Hinsicht erscheinen eine nationale sowie internationale Regelung sehr sinnvoll, da sonst ein System zur Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug entstehen kann, dass geduldet und dadurch indirekt sogar noch gefördert wird.

 

[1] Vgl. Wauters (2011), URL: http://techcrunch.com/2011/06/01/airbnb-buys-german-clone-accoleo-opens-first-european-office-in hamburg/.

[2] Vgl. Räth (2012), URL: http://www.gruenderszene.de/news/crashpadder-airbnb.

[3] Vgl. Airbnb (2015), URL: http://blog.airbnb.com/wp-content/uploads/2015/09/Airbnb-Summer-Travel-Report-1.pdf.

[4] Vgl. Airbnb (2016c), URL: https://www.airbnb.de/about/about-us.

[5] Nebenrechnung: [40 Millionen Übernachtungen ∙ 100 US-Dollar].

[6] Vgl. FH Potsdam (2015), URL: http://airbnbvsberlin.de/.

[7] E-Mail-Antwort vom 08.02.2016 von der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.

[8] Vg. Airbnb (2016h), URL: https://www.airbnb.de/help/article/481/how-do-taxes-workforhosts.

 

Weiteres zum Thema gibt es hier: Sharing Economy