Data-Mining

Bezeichnet die die systematische Anwendung computergestützter Methoden, um in vorhandenen Datenbeständen Muster, Trends oder Zusammenhänge zu finden. Anwendungen sind beispielsweise im Marketing, im Finanz- und Versicherungswesen, im Onlinehandel, in der Verbrechensbekämpfung oder in der Medizin zu finden. Allerdings können falsche Zuschreibungen entstehen oder aus Zusammenhängen Schlüsse gezogen werden, die sich statistisch nicht ziehen lassen und für ArbeitnehmerInnen zu ungerechtfertigten Folgen führen. Außerdem ist es datenschutzrechtlich äußerst bedenklich.
(-> „Big Data“)

Datenschutz

Für ArbeitnehmerInnen geht es weniger – wie der Begriff vermuten lässt – um den Schutz von Daten, sondern vielmehr um den Schutz der Beschäftigten, genauer um den Schutz ihres Grundrechts auf Privatsphäre. Rechtliche Grundlage hierfür sind das Datenschutzgesetz 2000 (ab 25.5.2018 Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzanpassungsgesetz) und das Persönlichkeitsrecht. Der Beschäftigtendatenschutz auf der betrieblichen Ebene wird durch das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz zusätzlich geregelt. Der Betriebsrat hat weitreichende, kollektive Rechte, den Beschäftigtendatenschutz mittels Betriebsvereinbarung zu regeln.

Datenschutz-Grundverordnung der EU

Die nach mehrjährigen Verhandlungen am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 gelten und dann die noch aus dem Jahr 1995 stammende „EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Standards und Regelungen in Europa. Die DSGVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich hat mit dem Datenschutzanpassungsgesetz die erforderliche nationale Umsetzung bereits beschlossen. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sieht die DSGVO eine Öffnungsklausel vor, wonach die Mitgliedstaaten nationale Regulierungen (in Österreich ist das das Arbeitsverfassungsgesetz) vornehmen können. Das bedeutet: Mitspracherechte von Belegschaftsorganen werden weder durch die Verordnung noch die nationale Umsetzung beschränkt.

Digitale Agenda der EU

Die von der Europäischen Kommission vorgelegte digitale Agenda ist eine der sieben Säulen der Strategie „Europa 2020“, die die Ziele für das Wachstum der EU bis 2020 festlegt. Das Ziel der Agenda ist es, Innovation, Wirtschaftswachstum und Fortschritt zu fördern, indem ein digitaler Binnenmarkt entwickelt wird. Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird kritisiert, dass die Digitale Agenda der EU kaum Aussagen zu den vielfältigen Auswirkungen des digitalen Wandels auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen enthält.

Digitale Kluft/Digitale Spaltung (englisch: Digital Divide)

Beschreibt globale, nationale und gesellschaftliche Unterschiede in der Nutzung und Nutzungsmöglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien wie dem Internet, vor allem zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern. Aber auch innerhalb der Industrieländer gibt es eine digitale Spaltung, etwa im Zugang zum Internet oder in der Nutzung und im Umgang mit digitalen Tools (Stichwort: „digital natives“/„digital immigrants“). Diese Unterschiede hängen stark mit sozialen und wirtschaftlichen Faktoren zusammen. Alter, Bildungsgrad und Einkommen beeinflussen sehr stark, ob und wie man digitale Technologien nutzt.

Digitales Personalmanagement

Die Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt und all ihre Bereiche – unter anderem das Personalmanagement. Dadurch bieten sich viele neue Möglichkeiten für Arbeitgeber. Personal kann über Internet-Stellenbörsen angeworben werden. Über Karrierenetzwerke wie LinkedIn können ArbeitnehmerInnen sich untereinander und auch mit Arbeitgebern verknüpfen. Außerdem wird es UnternehmerInnen durch digitale Medien ermöglicht, ihr Unternehmen im Internet vorzustellen und potenzielle Angestellte auf sich aufmerksam zu machen. Gefahren aus ArbeitnehmerInnensicht liegen etwa in neuen Formen der Überwachung.
(-> Big Data, Profiling)

Digitales Shopfloor Management

In der vernetzten Fabrik müssen MitarbeiterInnen komplexe IT-Systeme überwachen und als flexible und kreative ProblemlöserInnen agieren. Ein Instrument zur Unterstützung der MitarbeiterInnen in diesem Prozess bildet das Shopfloor Management. Es bedeutet „Führung am Ort der Wertschöpfung“ oder „Führung am Ort des Geschehens“. Alles soll darauf ausgerichtet werden, dass die Produktion möglichst gut und fehlerfrei funktioniert. Es ist ein ganzheitliches Führungsinstrument, das von der Produktion ausgehend auch auf administrative Bereiche ausgedehnt wurde. Dabei spielen flache Strukturen, Visualisierung und Kennzahlen eine wichtige Rolle.

Digitalisierung (der Arbeitswelt)

Der Begriff Digitalisierung bezeichnet den vermehrten Einsatz digitaler Informations-, Kommunikations- und Steuerungstechnologien (Smartphone, Laptop, Personalinformationssysteme usw.). Die Veränderungen betreffen die Struktur und Organisation von Arbeit und damit die Anforderungen an die Beschäftigten. Der Begriff Digitalisierung, der derzeit einem medialen Hype unterliegt, ist nicht neu. Neu muten allerdings die Breite der möglichen Anwendungen, die Geschwindigkeit der Verbreitung und die damit einhergehenden Veränderungen an.

Digitalisierungsdividende

Durch den Einsatz von Technik in der Industrie und Dienstleistung werden hohe Produktivitätsgewinne erwartet. Diese werden auch als Digitalisierungsdividende bezeichnet. Aus ArbeitnehmerInnensicht gilt es, einen Anteil dieser Profite durch ein angepasstes Steuersystem abzuschöpfen, um sie für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Dies kann durch Investitionen in das Bildungssystem und durch Unterstützung jener Bereiche erfolgen, in denen Arbeit für den Menschen und die Gesellschaft auch in Zukunft geleistet wird.