Lendico

Lendico ist eine international agierende „Peer-to-Peer“-Lending-Plattform für Privatpersonen und mittlerweile auch für Unternehmen. Die in Berlin ansässige Online-Plattform wurde im Dezember 2013 von der börsennotierten Gesellschaft Rocket Internet gegründet. Inspiriert wurde das Geschäftsmodell von der US-amerikanischen P2P-Plattform Lending Club und der britischen Plattform Zopa. Innerhalb der ersten 20 Monate wuchs das Unternehmen, welches anfangs in Deutschland agierte, auch international und ist derzeit in Österreich, Brasilien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Südafrika tätig.[1]

 

Der Kreditmarktplatz wirbt damit, dass Kreditnehmer und Anleger auf diese Art einfacher zusammenfinden und die Kreditvermittlung kostengünstiger ist als bei herkömmlichen Banken. Es können sich beispielsweise private Kreditnehmer bei Lendico registrieren und einen Privatkredit bis zu 30.000 Euro beantragen. Das Kreditprojekt erscheint auf der Lendico-Plattform, sobald die Rahmenbedingungen des Kredites vom Kreditnehmer bestätigt wurden. Bei Prüfung des Bonitätsprofils berechnet Lendico eine einmalige Gebühr in Höhe von 0,25 % bis 4,5 % des Gesamtkreditbetrages. Die Lendico-Gebühr wird direkt vom Gesamtkreditbetrag abgezogen. Anleger können nach Veröffentlichung des Projektes auf der Plattform 14 Tage lang entscheiden, ob sie das Kreditprojekt unterstützen möchten. Sobald ein Anleger ein Gebot abgegeben hat, wird via E-Mail ein Unterbeteiligungsvertrag zugesandt. Falls das Kreditprojekt nicht zu 100 % finanziert wurde, kommt kein Geschäft zustande.

 

Aus Anlegersicht lockt die Kreditvermittlungsplattform damit, dass man sein Geld „smart“ anlegen kann. Darunter versteht man unter anderem den Vorteil, dass man sich bereits ab 25 Euro (bis zu 10.000 Euro) ein eigenes Portfolio zusammenstellen kann. Lendico bringt Anleger mit Kreditnehmern zusammen und erspart so die hohen Kosten traditioneller Banken, welche dann in Form von attraktiven Renditen an die Anleger weitergegeben werden können. In Bezug auf die Sicherheit beschreibt die Kreditplattform, dass Finanzexperten und Banker mit langjähriger Erfahrung in der Kredit- und Risikoanalyse Lendico aufgebaut und strikte Qualitätsstandards bei der Überprüfung der Kreditanträge etabliert haben. Die Anleger erhalten die Zins- und Tilgungszahlungen ihrer Kreditprojekte monatlich auf ihr Bankkonto überwiesen, wobei Lendico von der monatlichen Gesamtsumme aller Zahlungen aufgrund der Anlagen eine Servicegebühr von 1,0 % verrechnet und die restlichen 99,0 % den Anlegern bleiben. Bei verspäteten Raten bzw. bei Zahlungsausfall eines Kreditnehmers übernimmt die Kreditvermittlungsplattform das Forderungsmanagement. Nach mehreren Mahnungen wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

 

Während das im Jahr 2013 gegründete Unternehmen im ersten Halbjahr 2014 noch 252 Kredite vergab, waren es im zweiten Halbjahr bereits 874 Kreditprojekte.[2] Welche Auswirkungen der P2P-Kredit für Kreditnehmer, Anleger und die Kreditplattform selbst hat, wird anhand eines Beispiels illustriert: Eine Person benötigt für die Ausbildung einen Privatkredit in Höhe von 1.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Aufgrund des angenommenen höheren Bonitätsrisikos beträgt die einmalige Gebühr 3,0 % und der jährliche Zinssatz wurde mit 8 % ermittelt. Das heißt, der Kreditnehmer würde in diesem Fall die Kreditsumme in Höhe von 970 Euro erhalten, die restlichen 30 Euro behält Lendico als Gebühr. Die jährliche Annuität beträgt 560,77 Euro. Unter dieser jährlichen Annuitätenannahme beträgt die monatliche Rückzahlung bei einer zweijährigen Laufzeit 46,73 Euro. Um als Kreditnehmer 970 Euro zu erhalten, bezahlt man in den kommenden 24 Monaten also in Summe 1.121,53 Euro. Das ergibt für die gesamte Laufzeit einen Aufschlag von 15,6 %.[3]

 

Aus Anlegerperspektive wird nun angenommen, es habe sich jemand am zuvor erwähnten Anlageprojekt mit 100 Euro beteiligt. Der monatliche Rückzahlungsbetrag in Höhe von 4,67 Euro[4] wird nun nach Abzug der Lendico-Servicegebühr (1 % der Zins- und Tilgungszahlung) überwiesen, sodass der Anleger monatlich 4,62 Euro[5] erhält. Falls nun alles gut läuft und der Kreditnehmer nicht zahlungsunfähig wird, sollte der Anleger nach 24 Monaten in Summe 110,95 Euro erhalten.[6] Das ergibt für die gesamte Laufzeit (zwei Jahre) einen Aufschlag – vor Steuern – in Höhe von knapp 11,0 %.

 

Unter der weiteren Annahme, dass 10 Anleger mit jeweils 100 Euro diesen Kredit finanziert haben, kann vermutet werden, dass Lendico bei der Kreditvermittlung in Höhe von 1.000 Euro im Idealfall[7] mit 41,22 Euro[8] partizipiert. So würde die Kreditplattform – gemessen an diesen Annahmen – bei einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro[9] Umsatzerlöse von etwa 4,1 Millionen Euro erwirtschaften. Dies kann somit durchaus ein lukratives Geschäft für die Kreditplattformbetreiber werden und dürfte sich auch auf traditionelle Kreditgeschäfte von Banken auswirken.

 

[1] Vgl. Lendico (2016a), URL: https://www.lendico.com/.

[2] Vgl. Rocket Internet (2015), S. 83.

[3] Nebenrechnung: [{(1121,53/970)-1}*100 = 15,6].

[4] Entspricht in diesem Fall einem Zehntel der monatlichen Gesamtrückzahlung, da der Anleger sich mit einem Zehntel am Kreditprojekt beteiligt hat.

[5] Nebenrechnung: [(46,73-0,47) = 46,26].

[6] Nebenrechnung: [(46,26*24) = 1.110,24].

[7] Der Idealfall meint hier, dass vom Kreditnehmer alle Zahlungen getätigt wurden.

[8] Der Betrag errechnet sich aus der Summe der einmaligen Lendico-Gebühr für die Kreditnehmer in Höhe von 3 % [1.000*3 % = 30] und der kumulierten Lendico-Service-Gebühr für Anleger in Höhe von 1 % [0,04673*24*10 = 11,22].

[9] Vgl. Rocket Internet (2015), S. 83.

 

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Sharing Economy“ von Simon Schumich – hier versandkostenfrei zu bestellen

InnoCentive

InnoCentive[1] ist eine vom Pharmakonzern Eli Lilly gestartete Innovationsplattform, bei der AuftraggeberInnen verschiedene Aufgaben oder Problemstellungen posten können und freiwillige „Solver“ sich bemühen, die geposteten Probleme zu lösen. Obwohl viele der teilnehmenden Unternehmen es sich leisten könnten, Teams von VollzeitforscherInnen anzustellen, ist es für sie günstiger, Innovationswettbewerbe abzuhalten.[2] Das Besondere an InnoCentive ist, dass ausschließlich äußerst komplexe Probleme der Bereiche Wirtschaft, Soziales, Politik, Wissenschaft und Technik gepostet werden. Die registrierte Crowd ist dementsprechend gut gebildet und mit besonderen Fähigkeiten ausgestattet. Die Plattform behauptet von sich selbst: „We crowdsource innovation solutions from the world’s smartest people.“ [3]

 

Beeindruckend sind auch die Zahlen und bisherigen Erfolge. Derzeit sind 355.000 Solver aus 200 Nationen registriert. Die ausgeschriebenen Siegerpreise reichen von USD 5.000,00 bis zu über USD 1.000.000,00, abhängig von der Komplexität und Natur der Aufgabe. Über 1.650 Aufträge wurden bereits auf die Plattform gestellt und insgesamt mehr als USD 40.000.000,00 an Preisgeld in Aussicht gestellt. Bei Premiumaufträgen beträgt die Erfolgsrate über 85 Prozent.[4]

 

„merlrennes“ etwa ist ein Topsolver auf InnoCentive. So werden Personen genannt, die in einem Jahr entweder mehr als USD 50.000,00 verdienen oder mehr als drei Aufgaben gelöst haben. „merlrennes“ hat – wie die anderen 9 der 11 Topsolver aus 2009 – in einer Naturwissenschaft promoviert, ist mittleren Alters und arbeitet an einer französischen Universität als Atomphysiker. 2007 hat er beispielsweise eine Methode entwickelt, mit der man Rost chemisch und berührungsfrei feststellen kann sowie eine innovative Möglichkeit zur Einkapselung von Schwefel erfunden.[5] Voraussetzung, und das wird stets in der Problembeschreibung ausdrücklich erklärt, ist, dass der Einreicher Inhaber der Immaterialgüterrechte seiner eingereichten Lösung ist und diese Rechte nach Zuschlag und gegen Zahlung des Entgelts an die AuftraggeberInnen überträgt. Das „Challenge Center“ dient dabei als Bindeglied zwischen dem Solver und dem Seeker. Dem Solver wird eine Reihe von Aufgaben angezeigt, wobei er diese mittels Kategorien unterteilen kann.[6]

 

InnoCentive wirbt damit, dass AuftraggeberInnen durch InnoCentive auf die weltweit kreativsten und klügsten Köpfe zugreifen können. Zusätzlich können sie auch Entwicklungskosten und wirtschaftliche Risiken senken, indem letzten Endes nur für Ergebnisse gezahlt werden muss,[7] frei nach dem Slogan von InnoCentive: „Pay For Success – Not Trial and Error!“ [8]

 

[1] https://www.innocentive.com/ (29. 10. 2014).

[2] Cohen, United States of Crowd Workers, in Benner (Hrsg), Crowdwork – zurück in die Zukunft (2014) 303 (309 f).

[3] https://www.innocentive.com/about-innocentive/corporate-info (5. 1. 2016).

[4] https://www.innocentive.com/about-innocentive/facts-stats (5. 1. 2016).

[5] Papsdorf, Wie Surfen zu Arbeit wird 42.

[6] https://www.innocentive.com/ar/challenge/browse (5. 1. 2016).

[7] Papsdorf, Wie Surfen zu Arbeit wird 44.

[8] http://www.innocentive.com/innovation-solutions/government-innovation (5. 1. 2016)

 

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Crowdwork“ von Johannes Warter – hier versandkostenfrei zu bestellen

99design

Eine der größten und bekanntesten Plattformen für Grafikdesign ist 99design. Dieses Unternehmen, erreichbar unter anderem auch unter einer österreichischen Domain,[1] lässt Logos, Illustrationen und sogar ganze Websites für Unternehmen mittels Wettbewerbe erstellen. Inzwischen verzeichnet die Plattform eine Crowd von etwa 300.000 DesignerInnen.[2]

 

Auf der Plattform 99Design ist die zentrale Prozessgestaltung der Wettbewerb. Zunächst müssen die AuftraggeberInnen eine Beschreibung erstellen, in der sie die Anforderungen an das Design und ihre Informationen darlegen. Danach sind verschiedene Wettbewerbstypen auszuwählen. Dabei erfolgt eine Staffelung nach Preisen. Für den Wettbewerbstyp Bronze, der am günstigsten ist, erhält man eine Anzahl von 30 verschiedenen Designs von guten DesignerInnen. Beim Wettbewerbstyp Silber erhält man eine höhere Anzahl an Logos von besseren DesignerInnen. Beim Wettbewerbstyp Gold erhält man die meisten Designs zur Auswahl. Bei der Platin-Version sind nur die besten DesignerInnen teilnahmeberechtigt (vgl Abbildung 19).

Abbildung 19: Angebote für einen Wettbewerb bezüglich der Erstellung eines Logos; Quelle: 99designs.at (2.11.2015)

 

Nach Inserierung werden die Designs eingereicht. Die AuftraggeberInnen können den DesignerInnen Feedback geben und die Vorschläge bewerten, damit die DesignerInnen ihre Entwürfe entsprechend den Wünschen der AuftraggeberInnen verbessern können.

 

Abschließend wird in einer „Finalrunde“ ein/eine GewinnerIn ausgewählt. Mit diesem/dieser kommt ein Vertrag über die Übertragung der Nutzungsrechte zustande und der/die AuftraggeberIn kann das Design verwenden. Die anderen Einsendungen gehen leer aus, allerdings dürfen die nicht entlohnten Entwürfe gemäß der AGB auch nicht verwendet werden.

 

99design zeichnete sich bislang durch stetiges Wachstum aus. Bis November 2015 hatte die Plattform mehr als 460.000 Wettbewerbe abgehalten und dafür mehr als USD 115.000.000,00 ausgeschüttet. Das klingt zunächst viel, bedeutet aber, dass im Durchschnitt pro Wettbewerb nur etwa USD 250,00 ausbezahlt wurden.[3] Dieser Betrag ist nach Schmidt schon für ein einziges Logo sehr gering. Wenn nun im Schnitt auf der Plattform pro Wettbewerb 116 Logos eingereicht wurden, bedeutet das eine durchschnittliche Auszahlung von etwa USD 2,00 oder umgerechnet etwa EUR 1,80 vor Steuern.[4]

 

Problematisch ist dabei allerdings, dass die Entlohnung eher Lotteriecharakter hat und sich die AuftraggeberInnen auch entschließen können, gar nicht zu zahlen.[5] Demgegenüber streicht die Plattform pro erfolgreich abgeschlossenem Wettbewerb eine Vermittlungspauschale zwischen 40 und 45 Prozent des ausbezahlten Entgelts ein, ohne am Kreations- und Produktionsprozess beteiligt zu sein oder anderweitig in der Verantwortung zu stehen und Risiko zu tragen.[6]

 

[1] Siehe dazu www.99designs.at (5. 1. 2016).

[2] Schmidt in Benner, Crowdwork 378.

[3] Vgl http://99designs.at/, Daten abgelesen am 8. 11. 2015.

[4] Schmidt in Benner, Crowdwork 378 f.

[5] Dies bei dem standardmäßigen Prepaid-Wettbewerb, allerdings nur bevor die Finalrunde begonnen hat.

[6] Schmidt in Benner, Crowdwork 379.

 

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Crowdwork“ von Johannes Warter – hier versandkostenfrei zu bestellen

FoodSharing

Die Online-Plattform „FoodSharing“ agiert laut eigenen Angaben derzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es handelt sich bei der Plattform um ein Projekt des Vereins Foodsharing e.V. Das Projekt startete im Jahr 2012 und basiert auf der Gründung einer Plattform gegen Lebensmittelverschwendung. Es können Personen und Unternehmen Lebensmittel aller Art kostenlos anbieten. Damit soll gegen die alltägliche Lebensmittelverschwendung vorgegangen und ein größeres Problembewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, wobei laut Eigenangaben bereits fast 3,2 Millionen Kilogramm Lebensmittel gerettet wurden.[1]

 

Die ursprüngliche Idee für eine Plattform gegen Lebensmittelverschwendung entstand im Sommer 2011 während der Vorbereitungen zum Kinofilm „Taste the Waste“ zwischen Regisseur Valentin Thurn und dem Leiter der Social-Media-Kampagne zum Film Sebastian Engbrocks. Unabhängig davon entwickelten die Design-Studenten Thomas Gerling und Christian Zehnter sowie die Fernsehjournalistin Ines Rainer Anfang 2012 eine ähnliche Idee und aus der Zusammenarbeit all dieser Akteure ging das gemeinsame Projekt hervor. Das nötige Startkapital wurde von April bis Juli 2012 über Crowdfunding bei Startnext.de gesammelt; als Finanzierungssumme wurden 10.000 Euro angestrebt und zum Ende der Aktion kamen insgesamt 11.594 Euro von 394 Unterstützern zusammen.[2] Im Mai 2013 wurde die Plattform auch in Österreich und kurz darauf in der Schweiz gestartet.

 

Im Jänner 2016 erwähnte die Plattform 12.888 „Foodsaver“, die sich ehrenamtlich für „eine Welt ohne Verschwendung von Lebensmitteln“ engagieren und 2.292 Betriebe, die „kontinuierlich und zufrieden“ mit Foodsharing kooperieren. Unter den aktivsten Städten befinden sich Berlin, Köln und Hamburg – Wien befindet sich an zehnter Stelle und hat laut eigenen Angaben bereits 95.488 kg Lebensmittel gerettet; zum Vergleich: In Berlin konnten bereits 775.883 Kilogramm Lebensmittel gesammelt, abgeholt und weiterverwendet werden.[3] Die finanzielle Unterstützung erfolgt auch weiterhin durch Spenden.

 

Mittlerweile hat Foodsharing das Projekt „Yunity“ ins Leben gerufen. Das Ziel ist eine „einzigartige, open-source, ad-free, multi-sharing und ressourcenschonende Social-Media-Plattform, um der kollektiven Intelligenz der Menschheit Starthilfe zu geben“ und soll eine Plattform für das weltweite Retten und Teilen sein. Die neue Plattform soll mehr Menschen, Organisationen und Unternehmen erreichen und in mehreren Sprachen verfügbar sein. Vorhandene Ressourcen sollen auch digital kartographiert werden (zum Beispiel Obstbäume, Reparaturcafés, WiFi- Bereiche, Give-Boxen sowie kostenlose Veranstaltungen und Aktivitäten).

 

[1] Vgl. Foodsharing (2016b), URL: https://foodsharing.de/#gerettet.

[2] Vgl. Startnext Crowdfunding (2012), URL: https://www.startnext.com/foodsharing.

[3] Vgl. Foodsharing (2016c), URL: https://foodsharing.de/statistik.

 

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Sharing Economy“ von Simon Schumich – hier versandkostenfrei zu bestellen

MyHammer

MyHammer ist eine Onlineplattform, die Handwerks- und Dienstleistungsaufträge sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen vermittelt. Die Onlineplattform ist in Deutschland, Großbritannien und Österreich tätig.

 

Im Fokus des Geschäftsmodells liegt das schnelle und unkomplizierte Zusammenbringen der Verbraucher mit passenden Handwerkern. Potenzielle Auftraggeber können rasch und kostenlos einerseits Handwerker für Baumaßnahmen, Reparaturen, Wohnungsrenovierungen oder Umzüge gezielt nach Branche, Qualifikation, Region oder Bewertung suchen und kontaktieren oder andererseits ihren Auftrag kurz beschreiben, veröffentlichen und von interessierten Anbietern kalkulierte Angebote erhalten. Auf der Basis des online generierten Preises und der verfassten Qualifikation werden Aufträge vergeben. Im Anschluss können sich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer gegenseitig bewerten.

 

Die Onlineplattform bietet für Handwerker und Dienstleister zu einem Basispreis von 59,90 Euro pro Monat u. a. eine Auftrags-Flatrate, eine Festpreisgarantie ohne versteckte Kosten und ein Branchenverzeichnis an. Die Plattformnutzung für Auftraggeber ist kostenlos.[1]

 

Im Laufe des Jahres 2015 fokussierte sich das Unternehmen darauf, den Bestand an qualifizierten Handwerkern und Dienstleistern sowie die Reichweite bei privaten Endkunden zu erhöhen. In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2015 wurden über die Website in Summe rund 7.900 Starterpakete an Neukunden verkauft. Die Zahl der Bestandskunden belief sich Ende September 2015 auf 15.700, was einem Wachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die positive Entwicklung des Kundenbestandes – und zeitversetzt auch der Paketumsätze – ergab für das Unternehmen in den ersten drei Quartalen 2015 Umsatzerlöse in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro. Im Endeffekt konnte bis zum 30. September 2015 ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 285.000 Euro erwirtschaftet werden – ein Jahr zuvor lag das EBIT noch im tiefroten Bereich bei –1 Million Euro. Jedoch drehte sich das Jahresergebnis für die ersten drei Quartale 2015 aufgrund des negativen Finanzergebnisses in den negativen Bereich und lag bei etwa –10.000 Euro.[2]

 

Die Kapitalstruktur von MyHammer ist alles andere als stabil zu bezeichnen. Das buchmäßige Eigenkapital ist negativ, jedoch werden die bedingten finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,4 Millionen Euro als temporäres Eigenkapital behandelt, weil sie ausschließlich aus dem vertraglich definierten Überschuss von mehr als 2 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen.[3] Nichtsdestotrotz kann von keiner stabilen Kapitalstruktur gesprochen werden.

 

Anders als bei anderen Plattformen hat es den Anschein, dass sich MyHammer nicht über  Vermittlungs- bzw. Servicegebühren finanziert. Die Plattform wirbt wie auch andere Sharing-Economy-Player mit dem Vertrauen. Egal ob Malerarbeiten, Baumaßnahmen oder Renovierungen – man könne kostenlos den gewünschten Auftrag ausschreiben und sich Angebote einholen, während Handwerker von MyHammer laut Eigenangabe ihre Qualifikation nachweisen. Der positive Effekt für Handwerker liegt bei der Vielfalt der angefragten Aufträge und der Möglichkeit eines eigenen Firmenprofils im Internet. Mehr als eine halbe Million Auftraggeber besuchen die Website pro Monat, davon sind etwa 60 % Eigenheimbesitzer.[4]

 

[1] Vgl. MyHammer (2015a), S. 32 f.

[2] Vgl. MyHammer (2015b), S. 7 ff.

[3] Vgl. MyHammer (2015b), S. 14.

[4]  MyHammer (2016), URL: https://www.my-hammer.de/.

 

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Sharing Economy“ von Simon Schumich – hier versandkostenfrei zu bestellen

Clickworker

„Your virtual workforce. On Demand. Worldwide.“ ist der Werbeslogan von Clickworker. Clickworker ist die größte deutschsprachige Plattform mit mittlerweile mehr als 700.000 registrierten CrowdarbeiterInnen. Diese verteilen sich auf Nord- und Südamerika sowie Europa. Auch hier werden Microtasks gegen Entgelt angeboten. Von Adressenrecherche oder Bilderbewertung bis hin zu Produkttexten für große deutsche Onlinehändler reicht die Palette der Arbeiten. Der durchschnittliche Stundenlohn liegt höher als bei AMT, allerdings wird die Höhe des deutschen Mindestlohns von EUR 8,50 pro Stunde nur von äußerst routinierten CrowdworkerInnen erreicht.[1]

 

Auch bei Clickworker müssen sich die CrowdworkerInnen zunächst registrieren. Dabei können sie verschiedenste persönliche Daten in eine Maske eingeben unter anderem auch Angaben zu ihren Sprachfähigkeiten, ihren Ausbildungen und ihren Hobbys.

 

Bei Clickworker wird die Anzahl der erledigten Aufgaben gemessen, wobei besser bezahlte Aufgaben von einem besseren Rating abhängen. Für abgelehnte Lösungen gibt es ebenso keine Entlohnung. Auch gibt es oftmals Tests, um sich für gewisse Aufgaben zu qualifizieren. Etwa muss man, um Texte verfassen zu können, zunächst einen Deutschtest absolvieren. Im Gegensatz zu anderen Microtasking-Plattformen wird bei Clickworker ein „persönlicher Workingdesk“ angezeigt. Die Arbeitsangebote werden individuell an die jeweiligen Fähigkeiten und Eigenschaften der ClickworkerInnen angepasst. Typische Aufgaben im persönlichen Workingdesk werden in Abbildung 18 dargestellt.

 

Unternehmen wenden sich bei Clickworker nicht direkt an die CrowdworkerInnen, sondern an die Plattform Clickworker. Dort wird die Arbeit gemeinsam portioniert, der Lohn festgelegt, die Arbeit verteilt und anschließend bewertet. Es gibt somit einen klaren Ansprechpartner, sollte es zu Problemen bei Bewertung oder Bezahlung kommen.[2]

 

1 Strube in Benner, Crowdwork 84.

2 Strube in Benner, Crowdwork 84 f.

 

Der Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch „Crowdwork“ von Johannes Warter – hier versandkostenfrei zu bestellen

Foodora

Die Bekanntheit von foodora ist in den letzten Monaten stetig gestiegen. Vor allem in den inneren Bezirken Wiens begegnet man zu den einschlägigen Uhrzeiten laufend den Fahrradkurieren/Fahrradkurierinnen von foodora mit ihren markant aussehenden Jacken und Transportboxen.

 

Das Geschäftsmodell von foodora[1] ist es, Essen von trendigen Restaurants und Szenelokalen per FahrradbotInnen zu liefern. Hinter dem rasant expandierenden Essenslieferanten steht in Österreich die Volo DS XXXVI 9 GmbH, eine Wiener Gesellschaft, die Teil der Rocket Internet Gruppe ist.[2]

 

Um das Essen in der selbst auferlegten Lieferzeit von unter 30 Minuten vom Restaurant zu den KundInnen zu befördern, beschäftigt foodora Zeitungsberichten[3] zufolge rund 400 Rider, die mit ihren eigenen Rädern Essen aus Restaurants abholen und zu den KundInnen bringen. Bei den Ridern handelt es sich vorwiegend um Studierende. Nötig sind dafür neben einer gewissen Fitness ein eigenes Fahrrad und ein Smartphone mit Internetverbindung. Das Trikot bzw die Jacke und die Transportbox werden von foodora zur Verfügung gestellt.

 

Will man die Dienstleistungen von foodora nutzen, ist eine Registrierung auf der Website[4] von foodora nötig. Nach der Registrierung muss man sich zuerst für ein Restaurant entscheiden, von dem man sich Essen liefern lassen möchte. Dabei stehen verschiedene Restaurants in einem Radius von zwei Kilometern rund um den Lieferort zur Verfügung. Nach der Restaurantwahl wählt man aus der Karte des Restaurants seine Speisen und Getränke. Der Mindestbestellwert beträgt meist 15 Euro, hängt aber vom gewählten Restaurant ab. Zusätzlich zu den Kosten der Speisen und Getränke fällt eine pauschale Liefergebühr in der Höhe von 3,50 Euro an.

 

Es liegt nahe, dass ein Teil der über foodora erwirtschafteten Umsätze an foodora geht. Für Restaurants gibt es trotzdem (mindestens) drei gute Gründe foodora für die Speisenzustellung heranzuziehen: Erstens ist es eine Möglichkeit neue (Stamm-)KundInnen zu akquirieren. Zweitens ist es eine unkomplizierte Methode, an dem mittlerweile nicht mehr zu vernachlässigenden Sektor der Essenszustellung zu partizipieren, ohne einen eigenen Zustellservice aufbauen zu müssen. Und schließlich eignet sich die Teilnahme bei foodora auch dazu, Zeiten geringer Auslastung zu überbrücken. Es ist nämlich auch möglich, nur mittags oder nur abends zu liefern.

 

Um Rider bei foodora zu werden, muss man sich online durch Ausfüllen eines kurzen Fragebogens[5] bewerben. Bei einem Telefongespräch mit einem/einer foodora-MitarbeiterIn erhält man erste genauere Informationen.

 

Grundsätzlich gibt es bei foodora drei Beschäftigungsmodelle:

  • Das Beschäftigungsmodell „freier Dienstvertrag“ steht allen offen. Foodora wirbt dafür mit bis zu 10 Euro Bezahlung pro Stunde plus Trinkgeld, flexiblen Arbeitszeiten („wann du willst, wo du willst“) und mit der Möglichkeit, in die zweite Gruppe aufzusteigen.[6]
  • Diese zweite Gruppe besteht aus „angestellten“ FahrerInnen. Diese werden von foodora als ArbeitnehmerInnen qualifiziert (haben Urlaubsanspruch, erhalten Sonderzahlungen etc) und haben bei der Arbeitszeiteinteilung weniger Flexibilität.
  • Außerdem gibt es auch noch „alte Selbständige“, die mit einem einschlägigen Gewerbeschein für foodora arbeiten.

 

Die Rider müssen innerhalb einer vorgegebenen Zeit bei dem Restaurant das Essen abholen und anschließend – wieder in einer vorgegebenen Zeit – das Essen an die KundInnen liefern.

Die Rider erhalten für ihre Tätigkeit 4 Euro brutto pro Stunde und pro abgeschlossener Lieferung zusätzlich 1,24 Euro brutto. Dazu kommt noch eine Aufwandersatzpauschale von 0,76 Euro pro Lieferung für den Fahrradverschleiß. Diese ist aber jederzeit einseitig widerruflich. Geht man davon aus, dass ein Rider in einer Stunde im Durchschnitt zwei oder knapp über zwei Lieferungen schafft, liegt der Durchschnittsverdienst bei 8–10 Euro pro Stunde.

 

Im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Qualifikation ist auszuführen, dass die Rider von foodora trotz vereinbartem Vertretungsrecht und der Vertragsbezeichnung als „freier Dienstvertrag“ in der Regel als ArbeitnehmerInnen zu qualifizieren sind. Anderes gilt lediglich für jene Rider, die sich regelmäßig vertreten lassen. Durch die Qualifikation als ArbeitnehmerIn kommt das gesamte Arbeitsrecht zur Anwendung, das für die meisten Einzelprobleme der Rider adäquate Lösungen kennt.

 

[1] Das Foodora-Konzept wurde 2014 in München entwickelt und verbreitet sich seither kontinuierlich (vgl wien.ORF.at, „Fast Food“: Essen auf Fahrrädern vom 03.04.2016, http://wien.orf.at/news/stories/2765540/ [24.12.2016]).

[2] Vgl Die Presse, Foodora: Das flotte Rennen um die faulen Esser, 17.07.2016, http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5051698/Foodora_Das-flotte-Rennen-um-die-faulen-Esser (03.01.2017).

[3] Vgl Der Standard, Fahrradboten: Essenszustellung unter prekären Verhältnissen vom 03.01.2017, http://derstandard.at/2000050035297/Fahrradboten-Essenszustellung-unter-prekaeren-Verhaeltnissen (03.01.2017).

[4] https://www.foodora.at/(24.12.2016).

[5] https://www.foodora.at/ride4us?utm_source=foodora&utm_medium=website&utm_campaign=homepagebanner&utm_content=applynow (24.12.2016).

[6] Einem Zeitungsbericht (Der Standard, Fahrradboten: Essenszustellung unter prekären Verhältnissen vom 03.01.2017, http://derstandard.at/2000050035297/Fahrradboten-Essenszustellung-unter-prekaeren-Verhaeltnissen [03.01.2017]) zufolge will foodora sich von freien Dienstverträgen verabschieden und die alten „freien Dienstverträge“ sukzessive umstellen.

 

Das gesamte Kapitel gibt es hier: www.gig-economy.at

Uber

Uber wurde 2009 als Limousinenservice in San Francisco gegründet und hat seinen Unternehmenssitz mittlerweile in Amsterdam. [1] [2], Der Wert des Unternehmens wird in einer aktuellen OECD-Studie auf 51 Milliarden US-Dollar geschätzt[3]. Mittlerweile ist Uber weltweit an 502 Standorten vertreten. Der Unternehmensgegenstand von Uber besteht nach eigener Auffassung darin, als Onlineplattform Fahrdienstleistungen zu vermitteln. KundInnen übermitteln einen konkreten Beförderungswunsch, Uber vermittelt einen/eine FahrerIn.[4]

 

In Österreich bietet Uber zurzeit UberX (Vermittlung von Mietwagenunternehmen), UberBLACK (Limousinenservice) und UberVAN an. Neben diesen Fahrdienstleitungen, in denen Uber mit Mietwagenunternehmen zusammenarbeitet, an die Uber potentielle KundInnen vermittelt, wird in Wien seit Mitte Dezember auch UberEATS angeboten.[5]

 

Die Kommunikation erfolgt dabei in der Regel über eine Applikation, die von Uber entwickelt wurde. KundInnen laden die Uber-App auf ihr Smartphone oder registrieren sich bei Uber.com.[6] Sobald die App gestartet wird, können KundInnen einen Fahrtwunsch bekannt geben. Uber ermittelt einen vorläufigen Fahrtpreis und den Vornamen eines Fahrers/einer Fahrerin, sowie Details zum Fahrzeug[7]. Nachdem die Transportfahrt abgewickelt wurde, belastet Uber automatisch die bei der Registrierung angegebene Kreditkarte mit dem Fahrtpreis.[8] In einer folgenden E-Mail[9] erhalten die KundInnen, die konkret zurückgelegte Fahrtroute sowie das Datum und die Anfangs- bzw. Endzeit der Fahrt. Die KundInnen werden daraufhin aufgefordert, eine Bewertung des Fahrers/der Fahrerin abzugeben.

 

FahrerInnen erhalten von Uber ebenfalls eine Applikation zur Verfügung gestellt, über die sie alle relevanten Aufträge von KundInnen,[10] die Fahrtrouten zu diesen und zum gewünschten Zielort erhalten.[11]  Nach Abschluss der Fahrt werden die FahrerInnen ebenfalls aufgefordert, den Fahrgast zu bewerten. Das von den KundInnen zu entrichtende Entgelt wird von Uber festgelegt. Es richtet sich nach der Distanz der Fahrtstrecke sowie der aktuellen Marktlage. Uber ist für die Zurverfügungstellung der digitalen Infrastruktur am Umsatz mit einem Anteil zwischen 20 und 30 Prozent beteiligt.[12]

 

Seitens Uber wird festgehalten, dass es sich bei dem Unternehmensgegenstand lediglich um eine durch mobiles Internet verfügbare Vermittlung von Transportfahrten zwischen den FahrerInnen bzw. den MietwagenunternehmerInnen und den potenziellen KundInnen[13], handelt. Was den Beförderungsvertrag selbst betrifft, argumentiert Uber, nicht Vertragspartei zu sein.[14] Die FahrerInnen bzw. Beförderungsunternehmen erbringen die Leistung für die KundInnen, mit denen sie im eigenen Namen einen Vertrag schließen.

 

Das Unternehmenskonzept Uber veranschaulicht, wie weit die internetbasierte Digitalisierung sämtlicher Steuerungsprozesse eine grenzüberschreitende Arbeitsorganisation ermöglicht. Ihr Verhältnis zu nationalen gesetzlichen Regelungen und Institutionen zeigt, dass das Geschäftsmodell nicht auf eine schrittweise Veränderung, sondern auf disruptive Innovation des Marktes ausgerichtet ist.[15] Bestehende und entgegenstehende nationale Marktstrukturen und Institutionen sollen nicht verändert, sondern verdrängt werden. Dabei profitiert das grenzüberschreitende Unternehmenskonzept vom gegenwärtigen Verharren der politischen Institutionen und AkteurInnen in nationalen Strukturen. Das Unternehmenskonzept als eine auf die Digitalisierung bauende Organisation von Arbeit ist jedoch universell ausgerichtet und es wird darauf abgezielt, dieses in möglichst vielen Staaten zu etablieren. Das Unternehmens- und Organisationskonzept konstruiert ein in sich geschlossenes Verarbeitungs- und Produktionssystem, das eine solitäre, zentrale Überwachung sämtlicher relevanter Verarbeitungsabläufe von der Anmeldung in der App bis hin zur Abrechnung des Fahrtpreises durch Uber ermöglicht.

 

Ohne die einzelnen Komponenten in die Unternehmensorganisation einzubinden, hat Uber damit eine möglichst weitgehende Kontrolle über alle Schritte der Organisation von Transportdienstleistungen. Uber profitiert in seinem Wachstumsprozess von den niedrigen Grenzkosten seines Produkts, nämlich der neuartigen, plattformbasierten Organisation von Transportdienstleistungen, die auf eine Vielzahl von vermeintlich selbständigen LeistungserbringerInnen aufbaut, die straff organisiert und in ihrer Leistungserbringung auch stark kontrolliert werden.

 

Ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Entwicklungskosten des Geschäftsmodells refinanziert sind, kann Uber damit zu relativ niedrigen, weiteren Investitionskosten ein Vielfaches von potenziellen KundInnen und Arbeitskräften[16] bündeln. Diese niedrigen Grenzkosten lassen eine Ausrichtung auf expansives Wachstum vermuten, um weitere Märkte zu erschließen.

 

Was die ArbeitnehmerInneninteressen betrifft, ermöglicht es die internetbasierte, digitale Arbeitsorganisation einem Unternehmen zum ersten Mal in der geschichtlichen Entwicklung, Arbeitskräfte durch lückenlose Kontrolle in einem bis dato noch nie dagewesenen Ausmaß zu bündeln, ohne ihnen dadurch gleichzeitig Räume zur Emanzipation bzw. Organisation ihrer Eigeninteressen zu eröffnen. Um die durch die digitale Organisation bewirkte Isolation und Vereinzelung der MitarbeiterInnen von Internetplattformen zu durchbrechen, bedarf es einer durch die öffentliche Hand geförderten Einrichtung betriebsextern organisierter, plattformbasierter Formen der betrieblichen Mitbestimmung für die beschäftigten ArbeitnehmerInnen.

 

Für transnationale Unternehmenskonzepte müssen transnationale Regelungssysteme entwickelt werden, um eine Destabilisierung des Marktes und seiner TeilnehmerInnen sowie der nationalen politischen Institutionen und ihrer BürgerInnen zu verhindern. Die marktwirtschaftlichen Erscheinungsformen der digitalen Unternehmensplattformen müssen einer kritischen Analyse in Hinblick auf die sich dadurch ergebenden ökonomischen und sozialen Risiken unterzogen werden. Diese Maßnahmen bedürfen einer noch weitergehenden Schärfung, umfassenderen Beurteilung und Ergänzung, um einer weltweit fortschreitenden Segmentierung der Arbeitsmärkte und einer zunehmenden Prekarisierung der Gruppe der unselbständigen Erwerbstätigen entgegenzuwirken. Der Verlust geordneter Marktstrukturen als Basis für nachhaltige Erwerbsbedingungen für diese Gruppen, die in ihrer Gesamtheit die staatlichen Gemeinwesen finanzieren und tragen, wird nicht ohne Konsequenzen für deren zukünftigen Fortbestand bleiben. Nachhaltige Ordnungskonzepte müssen erst noch entwickelt werden  aber sie müssen bald gefunden werden. Die Zeit drängt.

 

[1] Thorsten Schröder, Die UBER-Flieger, in Zeit Online vom 12.02.2014 (27.12.2016).

[2]  Rechnung von UBER B.V., ausgestellt am 28.06.2016.

[3] OECD, New Form of Work in the Digital Economy (2016) 7; verfugbar unter http://www.oecd-ilibrary.org/fr/scienceand-technology/new-forms-of-work-in-the-digital-economy_5jlwnklt820x-en;jsessionid=25vou7x25df46.x-oecd-live-03 (06.12.2016).

[4]  www.UBER.com/ride/ (04.08.2016); die Information wurde mittlerweile geloscht.

[5]  https://de.wikipedia.org/wiki/UBER_(Unternehmen) (27.12.2016).

[6]  Laufer, Fahrradboten: Essenszustellung unter prekaren Verhaltnissen, Der Standard vom 03.01.2017, http://derstandard.at/ 2000050035297/Fahrradboten-Essenszustellung-unter-prekaeren-Verhaeltnissen (23.01.2017).

[7]  https://www.uber.com/de-AT/ride/how-uber-works/ (27.12.2016).

[8]  https://www.uber.com/de-AT/ride/how-uber-works/ (27.12.2016).

[9]  Personliche Erfahrung des Verfassers bei einer Fahrt am 05.07.2016.

[10]  https://www.uber.com/de-AT/drive/partner-app/ (27.12.2016).

[11]  https://www.uber.com/de-AT/drive/partner-app/ (27.12.2016).

[12]  Strube in Stary, Digitalisierung der Arbeit (2016) 57.

[13]  https://www.uber.com/legal/term/at (29.12.2016).

[14]  https://www.uber.com/legal/terms/at (27.12.2016).

[15]  Staab, Falsche Versprechen – Wachstum im digitalen Kapitalismus (2016) 32.

[16] Laut OECD, New Forms of Employment in the Digital Economy 16, arbeiten in den USA 160.000 FahrerInnen, in Großbritannien 25.000 FahrerInnen und in Frankreich 14.000 FahrerInnen fur UBER.

 

Alle Infos gibt es hier kostenfrei: http://www.gig-economy.at/

Book a Tiger

„BOOK A TIGER – Jetzt persönliche Putzkraft finden. Geschult, versichert und vertrauenswürdig.“

 

Bei dieser Losung handelt es sich um einen Werbeslogan der Internetplattform Book a Tiger, bei der AuftraggeberInnen Reinigungskräfte für bestimmte Reinigungstätigkeiten für Privathaushalte und kleine Büros buchen können.[1] Angeboten werden die Dienste von Book a Tiger bisher in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und auch in Österreich. Der angebotene Service ist in Österreich – zumindest derzeit – nur im Großraum Wien verfügbar.[2]

 

Im gesamten Prozess lassen sich drei beteiligte Personen identifizieren: Die AuftraggeberInnen, die Plattform und die Reinigungskräfte. Um bei der Plattform als sogenannter „Tiger“ aufgenommen zu werden, müssen die BewerberInnen einen mehrstufigen Aufnahmeprozess durchlaufen. Die potenziellen Reinigungskräfte melden sich über die Homepage mithilfe eines Onlineformulars an und werden im Anschluss telefonisch befragt. Die Anmeldung kann aber auch über eine eigene App („BE A TIGER App“) durchgeführt werden.[3]

 

Durch die Tätigkeit der Plattform ergeben sich einige Vorteile für die Reinigungskräfte: Die Plattform übernimmt die Kommunikation mit den KundInnen. Ebenso werden die Marketing-Instrumente bis hin zur Ausstellung der Rechnung zentral von der Plattform gesteuert.[4] Dem „Tiger“ obliegt letzten Endes nur mehr die Ausführung der Arbeit. Die AuftraggeberInnen andererseits können flexible Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne eine langfristige Vertragsbindung einzugehen. Eine gewisse Qualitätssicherung und Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit werden durch Zugangsbeschränkungen sowie Feedback- und Bewertungsmechanismen gewährleistet.

 

Die Tiger selbst müssen sich, bevor sie tätig werden können, auf der Webseite von Book a Tiger registrieren. Dazu müssen sie verschiedene persönliche Daten in eine Oberfläche eingeben. Darüber hinaus ist auch verpflichtend anzugeben, ob man EU-Bürger ist, welche Sprachen man spricht und ob ein gültiges Visum und eine aufrechte Arbeitsgenehmigung (falls erforderlich) vorliegen. Des Weiteren müssen potenzielle Tiger auch angeben, ob sie arbeitssuchend sind, als StudentInnen, in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt sind.[5]

 

Nach Absendung der Anmeldung wird der potenzielle Tiger im Rahmen eines Telefoninterviews befragt.[6] Abschließend wird der Account durch die Plattformbetreiberin freigeschalten. Dem Tiger werden danach diverse Arbeitsangebote zugesandt, die er/sie auf elektronischem Wege annehmen kann oder nicht.[7] Die Auftraggeberinnen selbst müssen sich bei Book a Tiger nicht registrieren. Für sie genügt es, im Rahmen des Auftragsprozesses die notwendigen Daten wie die Adresse der zu reinigenden Wohnung, den Termin sowie die Häufigkeit der Reinigung anzugeben und den AGB der Plattformen zuzustimmen.

 

Nach erfolgter Reinigung kann die arbeitende Person von dem/der AuftraggeberIn bewertet werden. Die Ratings dienen vermutlich dazu, dass Reinigungskräften mit niedrigen Ratings weniger bzw. keine Auftrage angeboten werden. Durch den Registriervorgang kommt zwischen den Reinigungskräften und der Plattformbetreiberin ein unbefristetes Vertragsverhältnis über die Übermittlung von Reinigungsangeboten zustande (Vermittlungsvertrag). Später werden einzelne Reinigungsangebote an die Reinigungskräfte übermittelt, die sie per App und PC annehmen können (Verträge über Reinigungsleistungen). Die Buchung der einzelnen Reinigungstätigkeiten von den AuftraggeberInnen ist vertragsrechtlich mangels Offenlegung als Vertrag zwischen den AuftraggeberInnen und der Plattform einzustufen.

 

Das Beispiel Book a Tiger zeigt, dass insbesondere die neue Arbeitsorganisation der Gig-Economy neue Herausforderungen an das Arbeitsrecht stellt. Die herkömmliche Betrachtungsweise führt zu schwierigen, möglicherweise nicht sachgerechten Ergebnissen und einer verkürzten Sichtweise, die der tatsächlichen Lebensrealitat der arbeitenden Personen in der Gig-Economy nicht gerecht wird. Das funktionelle ArbeitgeberInnensystem von Prassl bietet hier eine Möglichkeit, eine sachverhaltsnahe Beurteilung zu finden. Hierbei bleibt die Frage, ob dieser radikale Richtungswechsel bei der Qualifikation und Allokation von Verantwortlichkeiten notwendig und in anderen komplexen Fallen zielführend ist, bestehen. Der Fall von Book a Tiger zeigt jedoch auf, dass eine herkömmliche Betrachtung in diesen Konstellationen oft zu kurz greift. Beurteilt man den Sachverhalt mithilfe des funktionalen ArbeitgeberInnenkonzepts von Prassl, so sind die Reinigungskräfte klar als ArbeitnehmerInnen zu qualifizieren.

 

Auch die Betreiberin der Plattform mussten feststellen, dass sowohl die AuftraggeberInnen als auch die Tiger ein festes Arbeitsverhältnis bevorzugten. Es wird von einer Person, die in der eigenen Wohnung saubermacht – oft auch während man selbst nicht zu Hause ist – vor allem Qualität und Kontinuität erwartet. Aus diesem Grund wurden in Deutschland nunmehr bereits 500 Reinigungskräfte dauerhaft festangestellt.[8] Man sagt, Testmärkte hatten bereits ergeben, dass die Profitabilität mit klassischen Festangestellten gegenüber „Selbständigen“ sogar steigt – weil insgesamt weniger Leute eingearbeitet werden müssen, die dafür kontinuierlich Schichten übernehmen. Zudem stieg die KundInnenzufriedenheit und damit die Wiederbuchungsrate.[9] Dennoch forscht Book a Tiger an der Zukunft. So wird angedacht, Reinigungsroboter unter dem Label Book a Tiger zu bauen. Damit dürften die festangestellten ArbeitnehmerInnen dann wieder überflüssig werden.[10]

 

[1] Abrufbar unter https://www.bookatiger.com/at-de/ (29.09.2016).

[2] Neben Wien wird der Service auch fur die Gemeinden Gerasdorf bei Wien, Korneuburg, Langenzersdorf, Maria Enzersdorf, Perchtoldsdorf, Schwechat, Seyring und Wiener Neudorf angeboten. Siehe https://www.bookatiger.com/at-de/ (29.09.2016).

[3] Heiling/Kuba, Arbeit fur/durch die Plattform, Kurswechsel 2/2016, 13 (15).

[4] Vgl Ritter im Interview mit starting-up, http://www.starting-up.de/news/gruender-der-woche/gruender-der-woche-book-atiger.html (29.09.2016).

[5] Ritter im Interview mit starting-up, http://www.starting-up.de/news/gruender-der-woche/gruender-der-woche-book-a-tiger.html (29.09.2016).

[6] Siehe https://www.bookatiger.com/at-de/professional/signup (29.09.2016).

[7] Heiling/Kuba, Kurswechsel2/2016, 15; https://www.bookatiger.com/at-de/professional/signup (20.09.2016).

[8] Trotz intensiver Internetrecherche, schriftlicher und mündlicher Anfragen sowie einer Anmeldung als Reinigungskraft, die allerdings nicht zu einer Freischaltung geführt hat, bleibt offen, ob Reinigungskräfte bei Annahme von Reinigungsangeboten eigenen AGB zustimmen müssen. Die rechtliche Beurteilung dieses Beitrags erfolgt unter der Annahme, dass keine eigenen AGB bestehen und angeklickt werden müssen.

[9] Schröder, Eine Putzfrau ist keine Pizza, Handelsblatt vom 05.02.2016.

[10] Schröder, Eine Putzfrau ist keine Pizza, Handelsblatt vom 05.02.2016.

 

Weitere Infos zum Thema gibt es kostenfrei hier: www.gig-economy.at

AirBnB

Airbnb ist die weltweit führende Plattform im Online-Vermietungsmarkt. Das Unternehmen wurde 2008 in San Franciso gegründet und weist bis dato eine erstaunliche Wachstumsgeschichte auf. In der Anfangsphase des Unternehmens fokussierten sich die Gründer von Airbnb auf Events, bei denen alternative Übernachtungen knapp waren. Während sich das damalige Start-up-Unternehmen mit Müsliboxen finanzierte, kam in weiterer Folge das Gründerzentrum Y Combinator hinzu. Auf dem Weg zur größten Unterkunftsplattform hat Airbnb (mithilfe der Investorengelder) einige Unternehmen aufgekauft, um die Marktanteile zu erhöhen. Im Jahr 2011 übernahm Airbnb um etwa 100 Millionen US-Dollar die in Hamburg gegründete Unterkunftsplattform Accoleo. Damit verbunden war auch die erste Niederlassung außerhalb der USA.[1]

 

Nachdem im Laufe des Jahres 2012 Büros in Spanien, Frankreich, Italien, Dänemark, Russland und Brasilien eröffnet wurden, kam es in diesem Jahr auch zum Kauf des britischen Bettenportals Crashpadder. Das Unternehmen hat seine 7.000 Gastgeber aus 100 Ländern an Airbnb übergeleitet. Damit wurde Airbnb zum globalen Marktführer der Online-Vermietungsvermittlung.[2]

 

All diese Tätigkeiten führten dazu, dass das Unternehmen im Laufe der letzten acht Jahre einen immensen Wachstumsschub aufweisen konnte. Die Gästeanzahl stieg im Sommer 2015 weltweit auf fast 17 Millionen Gäste (Sommer 2010: 47.000 Gäste).[3] Allein in den USA steuerte Airbnb im Laufe der letzten sieben Jahre zur Einkommenssteigerung der Vermieter etwa 3,2 Milliarden US-Dollar bei. Airbnb hatte laut Eigenangabe bisher mehr als 60 Millionen Gäste, bietet derzeit in mehr als 34.000 Städten und in über 190 Ländern dieser Welt Unterkunftsvermittlungen. Zurzeit werden weltweit über 2 Millionen Inserate über Airbnb vermittelt.[4] Unter der Annahme einer durchschnittlichen Übernachtung pro Wohneinheit von 100 US-Dollar, kommt man im Jahr 2014 auf ein Gesamtbuchungsvolumen in Höhe von fast 4 Milliarden US-Dollar.[5] Bei Berücksichtigung einer 11%gien Vermittlungsgebühr errechnete die Investmentbank Piper für Airbnb im Jahr 2014 Umsätze in Höhe von etwa 436 Millionen US-Dollar.

 

Im Hinblick auf die Situation in Berlin hat der Fachbereich Design an der FH Potsdam eine umfassende Datenwebsite mit dem Namen „AIRBNB vs. BERLIN“ veröffentlicht. Die Daten wurden am 11. Jänner 2015 bzw. am 25. Februar 2015 abgefragt.[6] Sie zeigen, dass trotz Einführung des Zweckentfremdungsverbots, Wohnungen bei Airbnb – oft nicht ganz legal – gewerblich vermietet werden. Mit dem ursprünglichen Gedanken der Plattform, das Teilen von nicht genütztem Wohnraum mit Besuchern zu ermöglichen, hat das oft nicht mehr viel zu tun. 10 Prozent der Airbnb-Vermieter haben mehr als ein Zimmer bzw. eine Wohnung in Berlin angeboten. Daraus kann geschlossen werden, dass die Plattform durchaus von Personen benutzt wird, die deutliche Gewinnabsichten haben. Die Erfahrungen der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin haben gezeigt[7], dass über die Onlinerecherche auf den Plattformen kaum verwertbare Informationen zu Vermietern erlangt werden können, da die Nutzer von Internet-Vermietungsplattformen zum Teil die Möglichkeit haben, ihre Zimmer/Wohnungen/Häuser mittels Pseudonymen anzubieten.

 

Da in erster Linie eine Besteuerung der Vermietungsvorgänge angestrebt wird, sind die Vermittlungsplattformen nach deutschem Steuerrecht vielmehr als andere (dritte) Personen gemäß § 93 AO zur Auskunft verpflichtet, sofern dem Auskunftsersuchen der Steuerverwaltung ein konkreter Sachverhalt im Einzelfall zugrunde liegt.

 

Mit dem Trend des „Pseudo-Sharing“ entstehen je nach Region und Nation verschiedene Herausforderungen, die sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingeschätzt werden können. Diese Probleme betreffen beispielsweise mögliche negative Effekte auf dem Wohnungsmarkt. Im Hinblick auf steuerliche Regularien und Informationen bietet die Website von Airbnb nur sehr allgemeine Informationen, welche Steuern Gastgeber möglicherweise zu bezahlen haben. Es wird die Kommunalsteuer, die Mehrwertsteuer sowie die US-Einkommenssteuer namentlich erwähnt. Bei spezifischeren Fragen wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren. [8] Für die einzelnen Länder und Städte kommt durch die zunehmende „Plattformisierung“ zudem auch ein Veränderungsbedarf für betroffene Gesetze hinzu. In Bezug auf Steuern und Abgaben wird kritisiert, dass die jeweiligen Behörden aufgrund datenschutzrechtlicher Barrieren ihre Kontrolltätigkeit nicht im vollen Ausmaß durchführen können. In dieser Hinsicht erscheinen eine nationale sowie internationale Regelung sehr sinnvoll, da sonst ein System zur Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug entstehen kann, dass geduldet und dadurch indirekt sogar noch gefördert wird.

 

[1] Vgl. Wauters (2011), URL: http://techcrunch.com/2011/06/01/airbnb-buys-german-clone-accoleo-opens-first-european-office-in hamburg/.

[2] Vgl. Räth (2012), URL: http://www.gruenderszene.de/news/crashpadder-airbnb.

[3] Vgl. Airbnb (2015), URL: http://blog.airbnb.com/wp-content/uploads/2015/09/Airbnb-Summer-Travel-Report-1.pdf.

[4] Vgl. Airbnb (2016c), URL: https://www.airbnb.de/about/about-us.

[5] Nebenrechnung: [40 Millionen Übernachtungen ∙ 100 US-Dollar].

[6] Vgl. FH Potsdam (2015), URL: http://airbnbvsberlin.de/.

[7] E-Mail-Antwort vom 08.02.2016 von der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.

[8] Vg. Airbnb (2016h), URL: https://www.airbnb.de/help/article/481/how-do-taxes-workforhosts.

 

Weiteres zum Thema gibt es hier: Sharing Economy